…fast 600,- Euro! Schluck! Aber eins habe ich gelernt: der Kaufwert, der als Berechnungsgrundlage dient, ist nicht gleich dem Grundstückskaufpreis. Z.B. wird dieser um 20000 Euro erhöht, weil gewisse Klauseln im Vertrag stehen. Naja, c´est la vie!
die erste Rechnung vom Notar ist da…
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